Etteldorf Landhandel - Metterich Eifel

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F Förderung des Bundes

Die genauen Konditionen für die Förderung von Bund und Land sollten jeweils aktuell nachgefragt werden. Förderanträge können über das BAFA oder die KfW bezogen werden.

Pellet-Zentralheizungen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 88 % werden durch das Marktanreizprogramm der Bundesregierung gefördert. Gefördert werden ausschließlich Anlagen mit besonders schadstoffarmer und effizienter Verbrennung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften. Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.

Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 Euro. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein und bei Anlagen bis 50 kW ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.

Größere Anlagen ab 100 kW werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Dabei wird im Rahmen eines zinsgünstigen Kredits ein Teilschulderlass in Höhe von ebenfalls 60 Euro je kW gewährt.

Unmittelbar nach Eingang des Antrags bei der BAFA bzw KfW können Sie den Auftrag erteilen und mit den Arbeiten beginnen. Dies gilt nicht für die Förderprogramme des Landes NRW. Hier kann der Auftrag erst erteilt werden, nachdem die Förderung zugesagt wurde.

Das Marktanreizprogramm gestattet eine Gesamtförderung von Pelletheizungen bis in einer Höhe des Zweifachen der Bundesförderung. Daher ist eine Kofinanzierung aus Mitteln des Landes NRW zulässig.

weiter: Förderung in NRW

Inhaltsverzeichnis dieser Broschüre
Volltext dieser Holzpellets-Broschüre als PDF (1 MB)
Weitere Informationen zu Holzpellets vom Landhandel Etteldorf - Metterich/Eifel Quelle: Broschüre der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW
Fotos: Siehe Tooltip