Holzpellets. Versorgung mit Holz für kleinere Wohneinheiten.
Zukunftsenergien. Unterstützt von Land und Wirtschaft
Broschüre der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW
Inhaltsverzeichnis
G Förderung in NRW
Die Pelletheizungen werden nicht nur aus dem Marktanreizprogramm des Bundes, sondern auch aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Holzabsatzförderrichtlinie (Hafö)
Mit dem "Programm zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung des Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung" (Hafö), fördert das Land NRW durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) als Schwerpunkt Investitionen zur Bereitstellung von Holz als Rohstoff zur energetischen Verwertung und Investitionen für die Errichtung bzw. den Erwerb von Feuerungsanlagen für die energetische Verwertung von Waldholz und naturbelassenem Restholz.
Im Rahmen der Hafö ist für Kleinanlagen eine Grundförderung durch das Marktanreizprogramm die Regel. Die Bundesrichtlinie gestattet eine Gesamtförderung in Höhe des Zweifachen der Bundesförderung. Der Zuschuss aus Hafö-Mitteln beträgt in NRW 55 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung (Gesamtförderung 115 Eruo pro kW) mindestens jedoch 1.500 Euro (Gesamtförderung 3.200 ,Euro) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %. Für Primäröfen ohne Wärmedämmung, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellungsraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 Euro.
Die Anträge können bei der jeweiligen Forstbehörde gestellt werden Die unteren Forstbehörden beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Förderung von Holzpellets. Weitere Informationen erhalten Sie über die Info-Line der Aktion Holzpellets, Telefon-Nr. 01805/735538.
In den Fällen in denen kein Antrag auf Bundesförderung gestellt wurde, oder dieser negativ beschieden wurde, bleibt die Förderung aus der Hafö auf die vorbeschriebenen Beiträge begrenzt.
Förderfähig sind ausschließlich Holzpelletsheizkessel, die der zentralen Wärmeversorgung dienen und ausschließlich mit Pellets beschickt werden können.
Zuwendungsfähig sind die Investitionen für
- den Heizkessel einschließlich Wasser, Strom und Warmwasserinstallation bis zur Übergabe an den Heizkreislauf des Gebäudes (vor dem Hauptverteiler) und den Anschluss an einen Schornstein. Im Zusammenhang mit dem Einbau von Holzpelletkessel sind Neubau oder Sanierung des Schornsteins nicht förderfähig.
- Lagerung (Lagervolumen für den Pelletbedarf eines Jahres)
- Zuführung von Pelletlager zum Kessel.
REN-Breitenförderung
Das Programm "Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen (REN)" fördert Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung in Kombination mit Solarkollektoren in Gebäuden mit einem Jahrespimärenergiebedarf, der der Energieeinsparverordnung 2002 entspricht. Es werden bis zu 25 % der Planungs- und Anlagekosten gefördert. Bei Kombinationen mit anderen staatlichen Förderprogrammen darf die Gesamtförderung max. 40 % der Kosten betragen. Eine Kombination der REN- und Hafö-Mitteln bzw anderen NRW-Förderprogrammen ist nicht möglich.
Fragen zum REN-Programm beantwortet Ihnen gerne das Bürger und Servicecenter NRW "c@ll NRW" unter der Telefon-Nr. 01803/100110. Die Anträge können unter www.ren-breitenfoerdeung.nrw.de als PDF-Dateien herungergeladen werden.
weiter: Was muss ich beim Kauf von Pellets beachten?
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Volltext dieser Holzpellets-Broschüre als PDF (1 MB)
Weitere Informationen zu Holzpellets vom Landhandel Etteldorf - Metterich/Eifel
Text: Broschüre der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW
Fotos: Siehe Tooltip