Agrarhandel
Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Informationsbroschüre des DBV
Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, die Verordnungen erst auf Biokraftstoffe und flüssige Biomasse anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht werden. Wegen des zeitlichen Vorlaufs wird die Ausstellung der Nachhaltigkeits-Nachweise etwa ab November erforderlich. Bis dahin müssen die verschiedenen Dokumentations- und Zertifizierungsvorgaben von den Vorstufen erfüllt sein. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die Selbsterklärung bereits ab der Ernte 2010 erforderlich ist.
Der Deutsche Bauernverband hat eine Broschüre mit Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitszertifizierung (PDF-Datei, 2,2 MB) herausgegeben. In einem Frage-Antwortkatalog werden viele Fragen beantwortet.
Selbsterklärung des landwirtschaftlichen Erzeugers
Als Ersterfasser müssen wir die Nachhaltigkeit der von Ihnen angebauten Biomasse gegenüber der erarbeitenden Industrie (z.B. Raps verarbeitende Ölmühlen) nachweisen. Wir bitten unsere Erzeuger, die Selbsterklärung auszufüllen und an uns zu senden.
Weitere Hinweise und Informationen
- Checkliste zur Nachhaltigkeit PDF-Datei, 220 kB
- Selbsterklärung der Erzeuger PDF-Datei, 25 kB
- Broschüre des DBV PDF-Datei, 2,2 MB
- Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG
- Energiesteuergesetz
- Bundesimmissionssschutzgesetz
- Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NAchV)
- Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioST-NAchV)
- Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
- Leitfaden zur Nachhaltigkeit der Biomasseherstellung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (PDF-Datei, 2,6 MB)