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Agrarhandel

Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen

Informationsbroschüre des DBV

Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, die Verordnungen erst auf Biokraftstoffe und flüssige Biomasse anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht werden. Wegen des zeitlichen Vorlaufs wird die Ausstellung der Nachhaltigkeits-Nachweise etwa ab November erforderlich. Bis dahin müssen die verschiedenen Dokumentations- und Zertifizierungsvorgaben von den Vorstufen erfüllt sein. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die Selbsterklärung bereits ab der Ernte 2010 erforderlich ist.

Der Deutsche Bauernverband hat eine Broschüre mit Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitszertifizierung (PDF-Datei, 2,2 MB) herausgegeben. In einem Frage-Antwortkatalog werden viele Fragen beantwortet.

Selbsterklärung des landwirtschaftlichen Erzeugers

Als Ersterfasser müssen wir die Nachhaltigkeit der von Ihnen angebauten Biomasse gegenüber der erarbeitenden Industrie (z.B. Raps verarbeitende Ölmühlen) nachweisen. Wir bitten unsere Erzeuger, die Selbsterklärung auszufüllen und an uns zu senden.

Weitere Hinweise und Informationen