Etteldorf Landhandel - Metterich Eifel

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Maßnahmen für den hygienischen Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen

(Stand: Mai 2012) In diesem Merkblatt sind die wichtigsten Schritte zur Sicherstellung einer hochwertigen Getreide-, Ölsaaten- und Leguminosenqualität zusammengefasst. Für Verarbeitungsprodukte gelten weitergehende Vorschriften.

Regelmäßige Aufzeichnungen über betriebseigene Maßnahmen dokumentieren die Qualitätssicherung und unterstützen die Rückverfolgbarkeit. Dies gilt für alle Marktpartner. Entsprechende Hinweise zur Dokumentation werden im nachfolgenden Text mit dem Zeichen (*) markiert. Mit der "Basisdokumentation Ackerbau" (Schlagkartei, Lager- und Transportdokumentation) wird der gesamte Prozess abgebildet.

Die Getreide, Ölsaaten und Leguminosen anhaftenden Stäube oder Beimengungen können Belastungen oder Verunreinigungen aufweisen, die in der Lebensmittel- und Futtermittelherstellung unerwünscht sind und eliminiert werden müssen. Jedem Glied in der Kette vom Erzeugerbetrieb bis zur Verarbeitung kommt hierbei besondere Verantwortung zu, solche Beimischungen zu verhindern.

Anbau

Der Anbau erfolgt nach guter fachlicher Praxis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen sind auf die Minimierung unerwünschter Stoffe in der Nahrungsmittelkette auszurichten.

Getreide jeder Art ist Lebensmittel. Hohe Mykotoxingehalte können zu erheblichen Einschränkungen der Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten führen. Mit folgenden Maßnahmen sollte diesem Risiko begegnet werden:

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen als Düngemittel (insbesondere Klärschlamm, Fleischknochenmehl), auch unbeabsichtigte Einträge von benachbarten Flächen, beschränkt die Verwertungsmöglichkeiten des Ernteproduktes und muss den Marktpartnern aussdrücklich mitgeteilt werden.

Ernte

Unerwünschte Stoffe (Fremdbesatz und Staubanteile) sowie Bruchkorn werden bereits bei der Ernte durch die richtige Schnitthöhe und optimale Einstellung des Mähdreschers (Siebe, Windmenge etc.) erheblich reduziert.

Transport

Mähdrescher und sämtliche Transportmittel (auch Fremdfahrzeuge), z. B. Anhänger, LKW, Container sowie Schiffe müssen sauber und für den Transport geeignet sein. Beim Einsatz von Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemitteln ist darauf zu achten, dass nur lebensmittelverträgliche Substanzen verwendet werden.

Verschmutzte Transportmittel sind vor der Beladung sorgfältig zu reinigen (Besen und/oder Druckluft bzw. Nassreinigung; ggf. Desinfektion und Nachspülen mit klarem Wasser).

Transportmittel, die dem erforderlichen Standard hinsichtlich der Sauberkeit nicht entsprechen, dürfen nicht beladen werden.

Transportmittel dürfen nicht mit Getreide, Ölsaaten und Legominosen beladen werden, wenn diese zuvor auch für den Transport folgender Güter in loser Schüttung genutzt werden:

Hinweise zu Transportfolgen und spezifischen Reinigungsverfahren enthalten der QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Kapitel 5), die VDM-Leitlinien zu Lagerung, Umschlag und Transport sowie der Standard GMP+ BA14 (Mindestanforderungen an den Straßentransport). Weitere Informationen bei GMP+

Auch bei Zwischenlagerung von Getreide, Ölsaaten und Leguminosen auf dem Transportmittel sind Maßnahmen zum Schutz vor äußeren Einflüssen (i. d. R. Plane) zu treffen.

Lagerung

Maßnahmen vor der Lagerung

Der unmittelbare Be- und Entladebereich muss in einem sauberen und leicht zu reinigenden Zustand sein. Keine Lagerung von gebeiztem Saat- und Pflanzengut (lose), Pflanzenschutzmitteln, Mineralölen und sonstigen Gefahrstoffen in Getreide- und Ölsaaten- und Leguminoselägern!

Die Wände, Böden und sonstigen Oberflächen der Lagerstätte einschließlich Schüttgossen und Fördereinrichtungen müssen gesäubert werden und sind frei von Schädlingen, Schimmel und Feuchte zu halten.

Gebäude, die für die Lagerung benutzt werden, müssen trocken und gegen Eindringen von Nässe geschützt sein; undichte Stellen müssen vor der Einlagerung repariert werden. Ausnahmsweise kurzfristig auf Freiflächen gelagertes Getreide muss vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden.

Es sind Maßnahmen zu treffen, um den Zugang und Verschmutzungen durch Haustiere, Vögel, Nagetiere usw. zu verhindern. Deshalb sind Türen und Fenster zum Lager geschlossen zu halten oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zu sichern (z. B. durch Netze).

Um das Risiko einer Verunreinigung von Getreide, Ölsaaten und Leguminosen durch Fremdkörper zu vermeiden, sind Glühbirnen und Leuchtstoffröhren gegen Glasbruch zu sichern bzw. zu ummanteln. Andere Fremdkörper sind generell aus dem Lagerbereich zu entfernen.

Werkzeuge, Schrauben etc. sind sofort aus dem Lager zu entfernen, wenn sie dort nicht mehr gebraucht werden.

Bei der Anwendung von Schäglingsbekämpfungsmitteln ist die Zulassung für das jeweilige Lagergut zu beachten; Kreuzkontaminationen sind zu vermeiden (besondere Vorsicht z. B. bei Rapseinlagerung nach Getreidelagerung).

Maßnahmen bei der Einlagerung und während der Lagerung

Während der Lagerung sind Verunreinigungen jeder Art zu vermeiden.

Getreide, Ölsaaten und Leguminosen sind entsprechend der Lagerdauer in einen lagerfähigen Zustand zu bringen (z. B. durch Reinigung, Kühlung, Trocknung und/oder Belüftung).

Die Trocknung von Getreide, Ölsaaten und Legumonisen hat qualitätsorientiert und so zu erfolgen, dass die Gehalte an unerwünschten Stoffen nicht erhöht bzw. vermieden werden. Dies setzt geeignete Anlagen und darauf abgestimmte Brennmaterialien voraus.

Beim Direkttrocknungsverfahren ist der Brenner jährlich vor Inbetriebnahme von einem Serviceunternehmen auf die korrekte Einstellung und Verbrennung (Prüfprotokoll/Rauchgasmessung) kontrollieren zu lassen. Empfohlen werden ein Rückstellmuster und die Untersuchung des Trockengutes auf Schadstoffrückstände. *

Die Temperatur und der Gesamtzustand müssen regelmäßig (zu Beginn der Lagerung mind. 14-täglich) überprüft werden. Jeder Temperaturanstieg muss näher untersucht werden, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. *

Nach der Ernte zur Gesunderhaltung durchgeführte chemische Behandlungsmaßnahmen (auch bei Teilen einer Partie) sind dem Käufer mitzuteilen. *

Dieses Merkblatt wurde von folgenden Verbänden gemeinsam erstellt:

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