Etteldorf Landhandel - Metterich Eifel

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Ältere Meldungen (Mai 2007)

ZMP: Anteile der landwirtschaftlichen Rohstoffkosten an den Verbraucherpreisen


Metterich - 26.05.2007 Die Anteile der landwirtschaftlichen Rohstoffkosten an den Verbraucherpreisen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Die ZMP hat hierzu einen interessanten Artikel veröffentlicht. Zum Beispiel sind die Wertanteile von Getreide im Brot mit ca. 3,5% zum Ladenpreis vergleichweise gering. Beim Bier errechnet die ZMP einen Anteil von 0,40 EUR Braugerste je Kiste Bier. weitere Informationen und der ausführliche Artikel bei: ZMP GmbH, Bonn, http://www.zmp.de, Erscheinungsdatum 25.05.2007

Erfolgreiche Auditierung und Kontrolle der Fa. Etteldorf nach EU bzw. EG-Öko-Verordnung Nr. 2092/91


Metterich - 25.05.2007 Erfolgreiche Auditierung und Kontrolle der Fa. Etteldorf nach EU bzw. EG-Öko-Verordnung Nr. 2092/91 - Im Rahmen eines Audits auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 2092/ 91 am 25.05.2007 wurden die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung in unserem Haus durch die ABCERT überprüft. Das bedeutet unter anderem, dass alle Bio-Artikel gekennzeichnet und getrennt von sonstigen Zutaten gelagert werden müssen. Jeder Schritt vom Wareneingang über die Lagerung bis zum Kunden muss überprüfbar und nachvollziehbar sein. Die Umsetzung und Erfüllung der Forderungen der EG-Öko-Verordnung konnte erfolgreich nachwiesen werden. Wir sind ab sofort berechtigt im Bereich Agrarhandel Erzeugnisse u. Produkte nach EU-Öko-Verordnung zu handeln, zu lagern oder zu transportieren. Die zukünftige Einhaltung der Anforderungen der EG-Öko-Verordnung wird regelmäßig weiter von der ABCERT als zugelassene Öko-Kontrollstelle (DE-006) überprüft. Bei den Kontrollbehörden sind wir unter Kontroll-Nr. D-RP-006-16412-H angemeldet. Nach Übersendung des Zertifikates stellen wir dies zum Download unter dem Menuepunkt Agrarhandel->Zertifikate zur Verfügung. Wir werden unserer Sortiment in diesem Bereich nach Ihren Wünschen und dem Bedarf in der Region laufend erweitern und ergänzen, sprechen Sie uns auch gerne bei speziellen Produktwünschen an.

Tag d. offenen Tür bei WW-Holzpellets am 09.06.2007


 Holzpellets DIN Plus Metterich - 23.05.2007 Tag der offenen Tür bei Westerwälder-Holzpellets! Führungen alle 30 min, Treckerundfahrten, Tombola, Luftballonwettbewerb, abends ab 18.00 Uhr Pelletfestival mit Live-Musik, weitere Infos bei Westerwälder Holzpellets. Bei uns können Sie kostenlose Verzehrgutscheine erhalten!

Stillgelegte Ackerflächen für die Futternutzung heranziehen!


Metterich - 15.05.2007 Nach einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz dürfen stillgelegte Ackerflächen ab sofort für die Futternutzung herangezogen werden. Das teilte Landwirtschaftsminister Hendrik Hering mit. „Im ganzen Land, also ohne Abgrenzung von besonders betroffenen Regionen oder Teilen davon, ist die Futternutzung stillgelegter Flächen freigegeben. Trotz der nunmehr einsetzenden Regenfälle ist die Futterversorgung der Viehbestände in weiten Teilen des Landes nicht sichergestellt“, erläuterte der Minister. Auch die Fremdnutzung von Stilllegungsflächen ist möglich. Diese müsse jedoch unentgeltlich erfolgen, betonte Hering. In Rheinland-Pfalz gibt es rund 30 000 Hektar stillgelegte Ackerflächen. Wie der Minister ausführte, müssen die Landwirte, die ihre stillgelegten Flächen zu Futterzwecken nutzen wollen, dies bis zum 31. Mai 2007 den Kreisverwaltungen schriftlich mitgeteilt haben. Wird der Aufwuchs im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe überlassen, dann ist darüber hinaus auch die Angabe des Empfängers mit Name und Anschrift erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck stellen die Kreisverwaltungen kurzfristig zur Verfügung. Diese Vorgehensweise sei leider unumgänglich und müsse auch im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle überprüft werden, so der Minister. In diesem Zusammenhang wies der Minister auch darauf hin, dass die aus der Produktion genommenen Acker- und Dauergrünlandflächen ebenfalls zur Futternutzung herangezogen werden können; hier müssten die Landwirte aber ebenfalls die Kreisverwaltungen schriftlich und mindestens 3 Tage vor der tatsächlichen Nutzung informieren. Das deutliche Niederschlagsdefizit in den vergangenen Wochen hat im Zusammenspiel mit den erhöhten Temperaturen und z.T. starken Winden das pflanzenverfügbare Wasser drastisch reduziert. Hierdurch sind die Futterpflanzen so stark im Wachstum gehemmt, dass erhebliche Mindererträge auf den Futterflächen eingetreten sind. „Da der erste Schnitt der Grünlandflächen somit zum Teil nur rund ein Drittel der ansonsten ortsüblichen Futtermenge erbracht hat, ermöglichen wir den Landwirten nun, stillgelegte Flächen zu nutzen und so die Futterversorgung zu verbessern“, fasste Hering zusammen.